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Geschäftsführer-Haftung und Leitfaden der Haftungsvermeidung

von Rose & Partner

Auch in einem Unternehmen mit einer Haftungsbegrenzung besteht für einen Geschäftsleiter ein Haftungsrisiko. Die Haftung z.B. eines GmbH-Geschäftsführers setzt zwar grundsätzlich ein Verschulden voraus. Das Risiko, für unternehmerisches Fehlverhalten auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, hat sich jedoch in den letzten Jahren erhöht. Es häufen sich nicht nur bei großen, börsengelisteten Unternehmen, sondern auch bei klein- und mittelständischen Gesellschaften Haftungsprozesse gegen die Geschäftsleitung.  

Durch wohl überlegte Maßnahmen lassen sich im Vorhinein Haftungsrisiken der Geschäftsführung reduzieren. Der nachfolgende Leitfaden verschafft einen ersten Überblick darüber, wie sich Haftungsrisiken einschränken lassen:

10/2009
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