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Tipps zur Verbraucherinsolvenz

von Rechtsanwaltskanzlei Koll & Steurer

Für wen kommt ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage?
Für natürliche Personen, die
1) gegenwärtig keine selbstständige Tätigkeit ausüben ODER
2) in der Vergangenheit eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben und bei denen jetzt die Vermögensverhältnisse überschaubar sind (d.h. es dürfen höchstens 19 Gläubiger vorhanden sein) UND keine Verbindlichkeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen mehr bestehen.

Was ist das Ziel des Verfahrens?
Neben einer bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger ist ein weiteres Ziel des Verfahrens, dem Schuldner die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs zu verschaffen.

Wodurch kann letzteres Ziel erreicht werden?
Durch einen Antrag auf Restschuldbefreiung.

Was ist die Voraussetzung für die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens?
Die Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, d.h. er kann seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen oder er wird sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit voraussichtlich nicht erfüllen können.

Wie gliedert sich ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren gliedert sich in drei Stufen:
1) außergerichtliche Schuldenbereinigung
2) gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan
3) vereinfachtes Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung nach sechsjähriger Wohlverhaltensperiode

10/2009
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Mehr lesen zum Thema Verbraucherinsolvenzrecht:

  • Die Verbraucherinsolvenz von RA Markus Schütz (2010)



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    Ein Rechtsanwalt aus Hamburg
    Wolfgang Burandt
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  • Wolfgang Burandt ist Rechtsanwalt aus Hamburg-Mitte. Seine Adresse lautet:
    Wolfgang Burandt
    Spitalerstraße 4
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