| |
Berufung im Strafrecht - Berufung in Strafsachenvon Rechtsanwalt & Strafverteidiger Böttner, Hamburg
Die Berufung im Strafrecht ist im Gegensatz zum Zivilrecht ausschließlich gegen Urteile möglich, die in erster Instanz vor einem Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht) verhandelt worden sind. Es besteht mit Ausnahme von Jugendstrafverfahren die Möglichkeit, erst Berufung und dann Revision einzulegen oder in selteneren Fällen gleich Sprungrevision.
Die Berufungsverhandlung ist eine komplett neue Tatsacheninstanz, in der das Strafverfahren völlig neu aufgerollt wird. Das Berufungsgericht ist an das Urteil des Am... Weiter lesen03/2010 684 mal gelesen KommentareFügen Sie Ihren Kommentar hinzu: |
|
|
|
|