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Das Adhäsionsverfahren - Der Adhäsionsantragvon Rechtsanwalt & Strafverteidiger Böttner, Hamburg
Anstelle einer Zivilklage besteht für das Opfer einer Straftat die Möglichkeit, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen. Dies trifft nicht nur bei Straftaten mit einem Vermögensschaden wie beispielsweise bei Betrug zu, sondern auch bei Eigentumsdelikten (z.B. Diebstahl, Betrug) besteht der Anspruch auf Geldentschädigung für den entstandenen Schaden. Dieser bemisst sich in der Regel an der Höhe des durch die Tat verursachten Vermögensnachteils.
03/2010 953 mal gelesen KommentareFügen Sie Ihren Kommentar hinzu: |
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