Das Adhäsionsverfahren - Der Adhäsionsantrag

von Rechtsanwalt & Strafverteidiger Böttner, Hamburg
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Anstelle einer Zivilklage besteht für das Opfer einer Straftat die Möglichkeit, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen. Dies trifft nicht nur bei Straftaten mit einem Vermögensschaden wie beispielsweise bei Betrug zu, sondern auch bei Eigentumsdelikten (z.B. Diebstahl, Betrug) besteht der Anspruch auf Geldentschädigung für den entstandenen Schaden. Dieser bemisst sich in der Regel an der Höhe des durch die Tat verursachten Vermögensnachteils.

Doch auch in den F&... Weiter lesen

03/2010
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