Das Gnadengesuch - Der Gnadenantrag

von Rechtsanwalt & Strafverteidiger Böttner, Hamburg
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„Gnade geht vor Recht.“ Altdeutsche Weisheit

Wie die zitierte Redewendung zeigt, handelt es sich bei dem Instrument der Gnade gerade nicht um Recht, also auch nicht um ein eigentliches Rechtsmittel. Ein Gnadengesuch kann nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn das förmliche Recht aus bestimmten Gründen nicht geeignet ist, im Einzelfall zur Gerechtigkeit zu verhelfen.

Das Institut der Gnade wird vom altertümlichen Gedanken des Gnadenerweises getragen und bedeutet in der Rechtsordnung,... Weiter lesen

03/2010
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