| |
Der Strafbefehl - Das Strafbefehlsverfahrenvon Rechtsanwalt & Strafverteidiger Böttner, Hamburg
Der Strafbefehl: Die Erledigung eines Strafverfahrens mittels eines Strafbefehls (der Strafbefehl bzw. das Strafbefehlsverfahren) ist ein vereinfachtes, rein schriftliches Verfahren, welches zur Entlastung der Staatsanwaltschaften, der Gerichte aber auch des Beschuldigten beitragen kann. Anders als bei einer Anklage kommt es bei einem Strafbefehl zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne Hauptverhandlung, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt wird. Dann steht der Strafbefehl einem Strafurteil gleich und die verh... Weiter lesen 03/2010 192 mal gelesen KommentareFügen Sie Ihren Kommentar hinzu: |
|
|
|
|