Der Tod ist das schlimmste
nicht, vielmehr den Tod ersehnen und nicht sterben dürfen.
Elektra, Sophokles
Die
großartigen Leistungen der modernen Medizin, die gesellschaftliche
Situation, aber auch die Bequemlichkeit des Einzelnen haben
dazu geführt, dass Sterben und Tod weitgehend aus dem
Alltag verdrängt wurden.
Im Zuge seiner historischen Entwicklung hat sich der moderne
Mensch immer weiter vom Tod distanziert und akzeptiert ihn
nicht mehr als Teil des Lebens.
Es ist noch nicht lange her, da hatten Tod und Sterben etwas
Privates, etwas Intimes, fanden sie doch statt in der vertrauten
Umgebung, in der Familie. Heute dagegen ist es nur noch
sehr wenigen Menschen vergönnt, inmitten ihrer privaten
Umgebung zu sterben – viele sterben in Krankenhäusern
oder Pflegeeinrichtungen
Dort
steht der Tod dann nur allzu oft am Ende einer Kette von
therapeutischen Maßnahmen, die eine echte Auseinandersetzung
mit dem Tod unmöglich machen. Im
Folgenden sollen die gegenwärtig bestehenden Vorsorgemöglichkeiten
dargestellt werden, deren Bedeutung in dem Maße wie
die medizinischen Möglichkeiten wachsen wird.
Viele
Menschen wissen, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten
gibt, eigene Wünsche, Gedanken und Vorstellungen in
Bezug auf eine schwere Krankheit oder das eigene Sterben
niederzulegen. Vieles ist in den Medien darüber berichtet
worden.
Leider
ist gegenwärtig eine Diskussion über die Verbindlichkeit
der Erklärungen in Gang, die die Situation erschwert.
So
gibt es unterschiedliche Anforderungen, die an die Wirksamkeit
gestellt werden; dies führt dazu, dass man allzu leicht
den Überblick verliert.
Auf
der einen Seite gibt es Vordrucke, die die Möglichkeit
bieten, bestimmte Dinge einfach nur anzukreuzen; auf der
anderen Seite gibt es Gerüchte, dass diese von Ärzten
vielfach ignoriert werden. Im Folgenden sollen daher die
wesentlichen Wirksamkeitserfordernisse und die einzelnen
Möglichkeiten dargestellt werden.
Vorab
ist zu bemerken, dass es gut ist, wenn überhaupt irgendeine
Erklärung vorliegt, weil damit den Angehörigen
die Überlegung abgenommen wird, was wohl am ehesten
dem Willen des Betroffenen entspricht. Wenn jemand schwer
erkrankt, sind alle naher Angehörigen und Freunde emotional
berührt und es ist dann gut zu wissen, was der Betroffene
wünscht.
Die
Vorstellung, einmal hilflos und leidend einer apparativen
Lebensverlängerung ausgesetzt zu sein, macht angst.
Deshalb ist die Versuchung groß, entweder alles Unangenehme
zu verdrängen oder blind ein vorgefertigtes Formular
zu unterschreiben. Doch Vorsicht: Zwar gibt es eine unübersehbare
Zahl von Formularen; sie werden angeboten von Kirchen, Hospizdiensten,
Kommunen, Privatpersonen etc.. Dennoch ist es mit einer
Unterschrift leider nicht getan. Die elementaren letzten
Dinge zu regeln macht nicht nur angst, sondern auch Arbeit
– erfordern sie dort schmerzhafte Überlegungsprozesse.
Dennoch hüten Sie sich vor Vordrucken und werden Sie
selbst tätig! Legen Sie dar, wie Sie behandelt werden
möchten und wer für Sie entscheiden soll. Sorgen
Sie dafür, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung
mit dem Thema erkennbar ist. Wie so oft, gilt auch hier:
Der einfachste Weg ist nicht immer auch empfehlenswert.
Um
sicherzustellen, dass Ihre Erklärung im Ernstfall auch
wirklich Anwendung und Berücksichtigung findet, beachten
Sie bitte Folgendes. In
einer ruhigen Stunde sollten Sie einmal in sich gehen und
sich folgende Fragen durch den Kopf gehen lassen:
- Welche
Erfahrungen haben Sie persönlich mit dem Tode nahe
stehender Personen gemacht; gibt es Dinge, die Sie für
Ihr Ende anders wünschen?
-
Wer kümmert sich um ihre persönlichen Wünsche
und Bedürfnisse?
-
Was soll werden, wenn Sie auf Hilfe anderer angewiesen
sind?
-
Gibt es einen Zeitpunkt, ab dem Sie Ihr Leben nicht mehr
als lebenswert empfinden würden?
-
Welche medizinischen Maßnahmen werden Sie dann ablehnen?
- Was
macht Ihnen angst?
- Wie
soll verfahren werden, wenn sie dauerhaft bewusstlos sind?
- Wie
stehen Sie persönlich zu Fragen der Organtransplantation,
der künstlichen Ernährung und Beatmung, der
Intensivmedizin, wenn deren Maßnahmen nur noch Leidensverlängerung
bedeuten, Ihnen aber nicht mehr helfen können?
-
Wie wollen Sie ärztlich versorgt werden?
-
Wer soll die notwendigen Hilfen organisieren, wer z.B.
ein Pflegeheim aussuchen?
-
Haben Sie besondere Wünsche?
-
Wer soll für Sie in Ihrem Sinne die notwendigen Entscheidungen
treffen, wer besitzt Ihr vollstes Vertrauen?
Weiterhin
sollten Sie folgende Wirksamkeitsanforderungen kennen:
-
Zwingend ist bei allen die Schriftform, wobei die Erklärung
nicht handschriftlich abgefasst, aber mit Unterschrift
und Datum zu versehen ist. Wählen
Sie eindeutige Formulierungen und Handlungsanweisungen,
so schützen Sie die Person Ihres Vertrauens vor Zweifeln.
Außerdem wird es dann leichter, Ihre Wünsche
und Vorstellungen umzusetzen.
-
Die Verbindlichkeit wird um so größer als individuelle,
intensive und ernsthafte Auseinandersetzung mit Tod und
Sterben erkennbar ist
- Eine
notarielle Unterschriftsbeglaubigung ist nicht erforderlich.
- Nehmen
Sie sich Zeit und entscheiden Sie in aller Ruhe mit Sorgfalt.
Dies ist keine Entscheidung, die Sie übereilt treffen
sollten. Wenn bei Ihnen weitere Fragen auftauchen, sollten
Sie sich beraten lassen. In Frage kommen Betreuungsvereine,
Ärzte, Rechtsanwälte etc..
- Tragen
Sie einen Hinweis auf die Dokumente möglichst bei
sich und verwahren sie sie an einem sicheren Ort, der
allerdings leicht zugänglich sein sollte. Viele Menschen
bewahren ihre Erklärungen z.B. in ihrem Schreibtisch
oder einer Dokumentenmappe auf, wo sich auch andere wichtige
Unterlagen befinden. Dies erleichtert dann im Ernstfall
das Auffinden. Denkbar ist auch, eine Vertrauensperson
zur treuhänderischen Verwahrung zu bestimmen.
Um
Ihnen zu zeigen, was sich hinter den einzelnen Begrifflichkeiten
versteckt, werden diesen ihrem Inhalt nach einmal dargestellt.
Fast jeder kennt die einzelnen Möglichkeiten vom Namen
her – was sich allerdings dahinter verbirgt bleibt
vielen unklar.
Vorsorgevollmacht
Eine
Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Bevollmächtigung.
Sie wird für den Fall erteilt, dass der Betroffene
aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage ist, selbstverantwortlich
seine rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln.
Mit ihr kann in gesunden Tagen eine Person des Vertrauens
zum gesetzlichen Vertreter im Notfall erklärt werden;
damit verhindern Sie, dass das Vormundschaftsgericht für
Sie entscheiden muss.
Es
ist möglich, eine solche Vollmacht entweder ganz eng
abzufassen und damit beispielsweise nur auf den Gesundheitsbereich
zu beschränken oder einen sehr umfassenden Inhalt zu
wählen.
In
den Fällen, wo sie sich nicht allein auf den Gesundheitsbereich
beschränken soll, wo umfangreiche Vermögensangelegenheiten
zu regeln oder gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären
sind, bietet sich eine Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt
an.
Eine
notarielle Beurkundung ist beispielsweise zwingend, wenn
die Vollmacht zu Grundstücksverfügungen berechtigen
soll, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben oder Gesellschafter
einer Kapitalgesellschaft sind.
Betreuungsverfügung
Wer
niemanden hat, dem er vertraut, kann anstelle der Vorsorgevollmacht
eine so genannte Betreuungsverfügung aufsetzen.
Sie
regelt die spätere Ausführung einer notwendig
werdenden Betreuerbestellung, die vom Vormundschaftsgericht
vorgenommen wird. Möglich ist es, eine Person zu benennen,
die als Betreuer gewünscht oder auch nicht gewünscht
wird.
Damit
können bestimmte Personen ausdrücklich von der
Betreuung ausgenommen werden, die das Gericht ansonsten
vielleicht zum Betreuer bestimmt hätte. Es wird dann
eine Privatperson und kein Berufsbetreuer tätig.
So
können für den Betreuungsfall Wünsche geäußert
werden. Zum Beispiel:
- wer
als Betreuer vorgeschlagen oder abgelehnt wird,
- welche
Wünsche diese Person zu respektieren hat,
- ob
eine Versorgung zu Hause oder in einem Pflegeheim stattfinden
soll,
- welche
konkrete Einrichtung bevorzugt wird.
Patientenverfügung
Für
denjenigen, der im Vorfeld selbst entscheiden möchte,
was im Notfall mit ihm geschieht, gibt es die so genannte
Patientenverfügung (Patiententestament). Sie bietet
die Möglichkeit, rechtzeitig von seinem Selbstbestimmungsrecht
Gebrauch zu machen.
Die
Patientenverfügung wurde früher auch Patiententestament
genannt und beinhaltet Weisungen für das ob und wie
einer medizinischen Behandlung. Daneben können Wünsche,
persönliche Wertvorstellungen in Bezug auf Sterben
und Krankheit niedergelegt werden.
Ein
ganz wichtiges Thema ist nach wie vor die künstliche
Ernährung. Daher ist es unbedingt erforderlich, dazu
Stellung zu nehmen, ob im Falle eines Langzeitkomas oder
einer schweren Erkrankung langfristig eine Sondenernährung
gewünscht wird.
Wenn
Unsicherheiten bestehen, wie die eigne Verfügung aussehen
soll oder weitere Fragen bestehen, sollten Sie sich beraten
lassen. Zahlreiche Organisationen und Personen (Hospizinitiativen,
Rechtsanwälte, Betreuungsvereine etc.) bieten eine
solche an.