| |
Die Wiederaufnahme im Strafrecht - Das Wiederaufnahmeverfahrenvon Rechtsanwalt & Strafverteidiger Böttner, Hamburg
Bei dem im Vierten Buch der Strafprozessordnung (§§ 359 ff. StPO) geregelten Wiederaufnahmeverfahren im Strafprozess handelt es sich um die Wiederaufrollen bzw. die Wiederholung eines Strafverfahren, welches bereits rechtskräftig abgeschlossen war.
Ein erfolgreiches Wiederaufnahmegesuch durchbricht die Rechtskraft und führt dazu, dass eine rechtkräftig verhängte Strafe nicht vollstreckt bzw. im Falle der Vollstreckung eine Rehabilitation mit Schadensersatzansprüchen für die erlittenen Zwangsmaßnahmen erf... Weiter lesen03/2010 397 mal gelesen KommentareFügen Sie Ihren Kommentar hinzu: |
|
|
|
|