Gekündigt - Was nun?

von Rechtsanwalt Peter Kitzmann, Hamburg
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Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige Kündigung ist für einen Arbeitnehmer von existentieller Bedeutung und zwar nicht nur, weil sich mit Ablauf der Kündigungsfrist das bisherige Einkommen drastisch reduziert. Um so wichtiger ist das Wissen über die geltende Rechtslage und die schnelle Reaktion, die nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung zu erfolgen hat. Versäumen Sie diese Frist, die mit dem Zugang der Kündigung beginnt, läuft oft überhaupt nichts mehr.

10/2009
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Rechtsanwalt
Peter Kitzmann
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