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Revision im Strafrecht - Revision in Strafsachenvon Rechtsanwalt & Strafverteidiger Böttner, Hamburg
Die Revision ist im Strafrecht neben der Berufung das zweite Rechtsmittel, welches die Rechtskraft des Strafurteils hemmt. Im Strafrecht stellt die Revison zusammen mit Wiederaufnahmeverfahren wohl die Königsdisziplin des Strafverfahrens dar. Es handelt sich bei der Revision im Strafrecht um ein rein schriftliches Verfahren, mündliche Verhandlungen vor einem Oberlandesgericht (OLG) oder dem Bundesgerichtshof (BGH) sind keine Tatsachenverhandlung, sondern es werden dort zwischen den Richtern, der Staatsanwaltschaft und dem Strafverteidiger ausschließlich rechtliche Standpu... Weiter lesen03/2010 356 mal gelesen KommentareFügen Sie Ihren Kommentar hinzu: |
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