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Verhaltenshinweise Untersuchungshaft (U-Haft)von Rechtsanwalt & Strafverteidiger Böttner, Hamburg
Die Staatsanwaltschaft beantragt beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten, wenn sie diesen einer Straftat für dringend verdächtig hält, ein Haftgrund besteht und der Haftbefehl im Hinblick auf den Tatvorwurf nicht unverhältnismäßig ist, die Sicherung des Verfahrens also nicht durch andere, weniger einschneidende Mittel erreich werden kann. Haftgrund sind namentlich Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr.
Legt man den Gesetzeswortlaut zugrunde, so klingt dies nach hohen Anford... Weiter lesen03/2010 97 mal gelesen KommentareFügen Sie Ihren Kommentar hinzu: |
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