Was ist eine Abfindung?

von Rechtsanwaltskanzlei Koll & Steurer, Hamburg
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Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält.Habe ich als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung? Woraus kann sich ein Abfindungsanspruch generell ergeben?

Seit dem 01.01.2004 existiert mit § 1a KSchG ein gesetzlich geregelter Abfindungsanspruch.

Danach hat ein Arbeitnehmer einen Abfindungsanspruch i.H.v. mindestens 0,5 Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen kündigt und der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt.

Ansonsten kann sich ein solcher Anspruch aus einem Sozialplan, einer Aufhebungsvereinbarung, einem Tarifvertrag oder einer gerichtlichen Festsetzung ergeben.

Sind auf eine Abfindung Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, Sozialversicherung) zu entrichten? Bzw. ist eine Abfindung gleich ein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung?

Abfindungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

Versicherungspflichtig sind dagegen Abfindungen, die beispielsweise nach einer Änderungskündigung als Gegenleistung für die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen gezahlt werden („unechte“ Abfindungen).

Wie werden Abfindungen steuerrechtlich behandelt?

Abfindungen sind grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn.

10/2009
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