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Was meint „"Betriebsübergang"“?von Rechtsanwaltskanzlei Koll & Steurer, Hamburg
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn Betriebe oder Betriebsteile auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Welche Folgen hat ein Betriebsübergang für Arbeitsverhältnisse? Nach § 613a BGB gehen Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber über. Die Rechte und Pflichten des neuen Arbeitgebers bleiben zunächst einmal dieselben wie die des bisherigen Arbeitgebers.
Was ist mit Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen? Die vor dem Übergang abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen gelten auch gegenüber dem neuen Inhaber als kollektive Normen. Will das übernehmende Unternehmen solche Betriebsvereinbarungen kündigen, dann gelten die allgemeinen Bestimmungen des BetrVG. Wechselt ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen Inhaber im Geltungsbereich desselben Tarifvertrags, dann ändert sich diesbezüglich nichts. Ansonsten gilt ein anderer Tarifvertrag dann, wenn die Arbeitnehmer Mitglieder der Gewerkschaft sind, welche auch diesen anderen Tarifvertrag abgeschlossen hat.
10/2009 57 mal gelesen KommentareFügen Sie Ihren Kommentar hinzu: |
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