Recht aktuell
Die gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung ist in § 224 StGB geregelt. Es handelt sich um eine Qualifikation der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB), die Strafandrohung ist erheblich höher. Der Gesetzestext lautet wie folgt:
(1) Wer die Körperverletzung
1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
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von Rechtsanwältin Alexandra Braun